Positionen
Gesundheitsprämiummodell: Prof. Gerhard Kruip argumentiert dafür
Die gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet eine sozial sinnvolle Umverteilung. Diese sollte jedoch besser durch das Steuersystem erfolgen.
Bisher können sich nämlich wegen der Pflichtversicherungsgrenze die „guten Risiken“ (junge, gut verdienende, kinderlose Ledige) aus der Solidargemeinschaft „freikaufen“. Die Beitragsbemessungsgrenze hat einen degressiven Effekt auf die Abgabenbelastung. Mieteinnahmen und Kapitaleinkommen werden gar nicht herangezogen. Eheleute, die beide gut verdienen, zahlen doppelt soviel, wie Eheleute, von denen nur einer verdient (egal wie viel), weil der andere kostenlos mitversichert ist. Die Konjunkturabhängigkeit der Beitragssätze setzt einen Teufelskreis in Gang: hohe Lohnnebenkosten führen zu einem Rückgang der Beschäftigung, was wieder dazu zwingt, die Beiträge zu erhöhen. Demografiefest ist das System auch nicht.
Eine Gesundheitsprämie nähme die Umverteilung aus der Krankenversicherung heraus und verlagerte sie ins Steuersystem, wo sie ordnungspolitisch hingehört, weil dort Verteilungsgerechtigkeit besser realisiert werden kann. Sie wäre transparenter: Jeder könnte einschätzen, wie viel Gesundheit tatsächlich kostet. Es wäre einfacher, je nach Wunsch des Versicherten Eigenbeteiligungen und Zusatzleistungen zuzulassen und einen effizienzsteigernden Markt zwischen unterschiedlichen Anbietern zu erlauben. Da die Beiträge nicht an die Einkommen gebunden wären, wäre das Beitragsaufkommen konjunkturunabhängig. Der „Wachstumsmarkt Gesundheit“ könnte sich autonomer entwickeln, ihm wären nicht die Grenzen gesetzt, die bisher notwendig sind, um die Abgabenlast gering zu halten. Allerdings kann das Gesundheitsprämienmodell nur dann als gerecht gelten, wenn die weiterhin notwendige Umverteilung wirklich über das Steuersystem abgedeckt wird.